Häufig gestellte Fragen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pflege- und Adoptivkindern?
    Ein Pflegekind ist kein Adoptivkind. Die Eltern eines Pflegekindes haben die elterliche Sorge, können aber nicht mehr über den Wohnort des Kindes bestimmen. Das Pflegekind erhält zwei Familien, denen es sich emotional verbunden fühlt. Können die Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben, wird eine Vormundschaft eingerichtet. Pflegekinder können auf Dauer, d.h bis zum 18. Geburtstag, oder zeitlich befristet in einer Familie leben. Die zuständige Behörde bezahlt die anfallenden Kosten. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie ist fester Bestandteil der Hilfeplanung.
    Es gibt deutlich weniger Kinder, die zur Adoption freigegeben sind, als Pflegekinder, die auf ein behütetes Zuhause angewiesen sind.
  • Wird uns das Pflegekind wieder verlassen?
    Die Behörden sind verpflichtet, ausserfamiliäre Platzierungen regelmässig zu überprüfen. Nur, wenn sich die Verhältnisse in der Herkunftsfamilie für das Kind deutlich verbessert haben, ziehen sie eine Rückkehr in Betracht. Häufig leben Pflegekinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr oder bis zum Erreichen ihrer Selbstständigkeit in der Pflegefamilie.
  • Welche Formen von Pflegeverhältnissen gibt es?
  • Welche Kinder brauchen eine Pflegefamilie?
  • Erhalte ich eine finanzielle Entschädigung?
    Für Ihre Arbeit erhalten Sie 94 Franken pro Tag und Pflegekind, zusätzlich einen monatlichen Beitrag zur Deckung der Nebenkosten.
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