Problematische Familienkonstellationen

In folgenden Situationen empfehlen wir eine Besuchsbegleitung durch eine Fachperson:

Kontakt zur Herkunft bei ausserfamiliären Platzierungen

  • Wenn die Herkunftsfamilie aus psychischen Gründen oder sozial auffälligem Verhalten nicht für das Wohl des Kindes da sein kann und der Schutz für das Kind nicht gewährleistet ist.
  • Wenn ein Kind vor der Platzierung verwahrlosende, traumatisierende Erfahrungen mit der Herkunftsfamilie gemacht hat.
  • Wenn ein Kind von der Herkunftsfamilie emotional vernachlässigt wurde, muss das Pflegekind zum eigenen Schutz begleitet und unterstützt werden.
  • Wenn das Kind aus einer Heimsituation in eine Pflegefamilie wechselt, braucht es sicherlich zu Beginn begleitete Besuchskontakte.

Bei der Umsetzung des begleiteten Besuchsrechts (bei getrennt lebenden Eltern)

  • Wenn es bei einer richterlichen Trennung oder bei einer Scheidung zum Streit um das Sorgerecht und den Unterhalt für die Kinder kommt, wird das Besuchsrecht zivilgerichtlich geregelt. Es ist wichtig, das Kind vor möglichen Auswirkungen des Elternkonflikts zu schützen und die Besuchskontakte von einer neutralen erfahrenen Fachperson begleiten zu lassen.
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